Wir wissen um die Anstrengungen und Entbehrungen, die pflegende Angehörige tagtäglich auf sich nehmen, oftmals über Jahre hinweg ohne freies Wochenende. Nicht selten tun sie dies allein, ohne jegliche Unterstützung.
Zur Wicker-Gruppe Zur Wicker-Gruppe


Stationäre Kurzzeitpflege

  • zur Vertretung pflegender Angehöriger bei Erholung und Urlaub
  • zur Entlastung pflegender Angehöriger bei Erschöpfung oder Krankheit
  • zur Verkürzung von Krankenhausaufenthalten bzw. zur Nachsorge nach schweren Krankheiten

Wir wissen um die Anstrengungen und Entbehrungen, die pflegende Angehörige tagtäglich auf sich nehmen, oftmals über Jahre hinweg ohne freies Wochenende. Nicht selten tun sie dies allein, ohne jegliche Unterstützung. Doch Regeneration ist wichtig, sie gehört zum Rhythmus der Natur. Wir helfen ihnen, mal wieder auszuspannen und neue Kraft zu schöpfen.

Zeit zum Luft holen

Gönnen Sie sich den wohlverdienten Urlaub, erleben Sie ihn als sorgenfreie Zeit. Überlassen Sie die Pflege Ihres Angehörigen unserem herzlichen Fachpersonal und genießen Sie es, mal wieder bis morgens durchzuschlafen.

Was Sie im Vorfeld wissen müssen, ist dies: „Vor Beginn der Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege ist ein Antrag bei der Pflegekasse zu stellen. Kosten, die von der Pflegekasse nicht übernommen werden, sind vom Gast zu tragen.“ So steht es im Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI). Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens zwölf Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.

© 1997-2010 Goeckestift Wohn- und Pflegeheim, Bad Wildungen | Aktualisiert am 10.10.2009 | Seite empfehlen